Meine Praxis steht Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, privater Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigten, sowie Selbstzahlern offen.
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Da meine Praxis jedoch keinen Kassensitz mehr inne hat, kann nur noch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Für eine Kostenübernahme zu muss die Therapie hierzu von der Krankenversicherung zunächst als außervertragliche Leistung anerkannt werden.
Privat Versicherte und Beihilfe
Bitte informieren Sie sich Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren Vertragsbedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapie. Die Honorierung berchnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Liegt eine Indikation zur Psychotherapie vor, werden die Kosten der Therapie in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen.
Selbstzahler
Es kann Gründe geben, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Sie müssen dann keine Formalitäten erledigen und es werden keine Informationen über die Psychotherapie an die Krankenkasse weitergegeben. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).