Dr. Katrin Kliegl

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ich arbeite nach den Richtlinien der Verhaltenstherapie, welche als Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen wissenschaftlich anerkannt ist. Die Psychotherapieforschung bestätigt der Verhaltenstherapie sehr gute Ergebnisse für die Therapie von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Verhaltenstherapeuten verstehen psychische Störungen als Ergebnis ungünstig verlaufender Lernprozesse. Zum Beispiel können sich Gedanken oder Verhaltensweisen, die in einer bestimmten Situation sinnvoll oder hilfreich waren verfestigt haben, so dass sie auch in neuen Situationen zum tragen kommen in denen sie nun aber als belastend erlebt werden.

In der Therapie sollen einerseits die Ursachen der Probleme erkannt und andererseits die eigenen Handlungsmöglichkeiten erweitert werden, damit die Patientinnen und Patienten neue Erfahrungen machen können. Dabei setzt die Therapie meist an konkreten Problemen im Alltag an. Je nach Alter, Bedarf und Absprache werden Bezugspersonen in die Therapie miteinbezogen.

Grundsätzlich unterliegen die Diagnostik und die Behandlung der Schweigepflicht. Der Kontakt mit Bezugspersonen, Ärzten, Kliniken, Lehrern oder Erziehern ist nur nach entsprechender Schweigepflichtsentbindung möglich.


Wie kann ich weitere Informationen bekommen oder eine Behandlung beginnen?

Bitte orientieren Sie sich an den folgenden Schritten:

1. Anmeldung über Telefon oder Email.

2. Ein Erstgespräch kann relativ zeitnah im Rahmen der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ stattfinden. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient einer ersten Abklärung Ihrer Symptomatik und einer Klärung des weiteren Prozedere. Sie kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

3. Die  „Probatorik“ umfasst bis zu 6 Sitzungen und findet vor der Einleitung der eigentlichen Psychotherapie statt. Hauptbestandteil der Probatorik ist die Erhebung einer ausführlichen Anamnese, eine exakte Diagnostik und die Prüfung, ob eine ambulante verhaltenstherapeutische Psychotherapie im spezifischen Fall die beste und geeignetste Methode ist,  bei der Problembewältigung zu helfen. Zudem dienen diese Sitzungen auch der Klärung der Frage, ob sich beide Seiten eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Psychotherapie über einen längeren Zeitraum vorstellen können.

4. „Richtlinienpsychotherapie“: Im Anschluss an die Probatorik wird je nach Beschwerdebild entweder eine Kurzzeittherapie (KZT 1: 12 Sitzungen + KZT 2: 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Durch die Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenversicherung beginnt die eigentliche Therapiephase. Die Sitzungen finden i.d.R. einmal wöchentlich statt, wobei eine Sitzung jeweils 50 Minuten dauert. Zum Einbezug der Eltern oder anderer wichtiger Bezugspersonen können "Bezugspersonenstunden" beantragt werden.

Information für Jugendliche
Ab  dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendlichen selbst eine Psychothherapie bei der Krankekasse beantragen. Vorher ist hierfür die Unterschrift aller sorgeberechtigter Personen erforderlich.


Der dargestellte Ablauf bezieht sich auf gesetzlich Versicherte. Der Ablauf bei Versicherter privater Krankenkassen orientiert sich daran, kann aber je nach Krankenkasse etwas davon abweichen. Auskunft kann Ihnen Ihre Krankenkasse erteilen.